Die Generalversammlung wird ordentlicherweise einmal jährlich durch schriftliche Einladung, die mindestens acht Tage vorher zu erfolgen hat, einberufen. Die Traktanden sind mit der Einladung schriftlich bekanntzugeben.
Ausserordentliche Generalversammlungen werden einberufen auf Beschluss des Vorstandes oder wenn 15 Mitglieder oder ein Fünftel der Mitglieder dies begehren.
Anträge an die Generalversammlung, die dem Vorstand mindestens 15 Tage vor der Generalversammlung schriftlich eingereicht werden, sind auf die Traktandenliste der Generalversammlung zu setzen.
Treffen Anträge später ein oder handelt es sich um blosse Anfragen, so sind sie an der Generalversammlung zu besprechen, eine Beschlussfassung ist aber erst in einer späteren Generalversammlung zulässig.